Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind vertragliche Grundlage für alle Dienstleistungen der MEDCONTACT®. Der Auftraggeber (AG) erkennt diese Bedingungen mit Auftragserteilung an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (AG) sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird; sie gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Änderungen jeder Art, mündliche Abreden oder Ergänzungen sind nur gültig, soweit sie von MEDCONTACT® ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Auftragserteilung, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Schriftliche oder mündliche Angebote werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung via Brief, Fax oder E-Mail durch MEDCONTACT® wirksam.
Übersetzungen:
Zu übersetzende Dokumente sind vom Auftraggeber (AG) in digital verarbeitbarer, gut lesbarer Form in Word oder konvertierbaren PDF zu übermitteln. Abweichungen hiervon unterliegen unter Umständen Angebotsveränderungen.
Soweit vorhanden, hat der Auftraggeber zu dem Fachthema und für die Übersetzung relevante, bereits vorliegende Texte, Dokumente sowohl in der Ausgangs- als auch in der Zielsprache, z.B. Werbetexte, Flyer, Broschüren, Produkterläuterungen, Glossare, Terminologie-Dateien bei Auftragserteilung zu übergeben. Dasselbe gilt für bereits bestehende Translation Memories und Firmenglossare sowie Richtlinien für Stil und Sprache. MEDCONTACT® kann soweit nötig weiteres fachspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern. Der Auftraggeber hat während der Dauer des Auftrages einen Ansprechpartner für fachliche und sachliche Rückfragen zu nennen.
Der Auftraggeber hat klarzustellen, falls der Ausgangstext bereits eine Übersetzung aus einer anderen Sprache ist. In diesem Fall muss davon ausgegangen werden, dass es zu Unvollständigkeiten und Verständnisproblemen kommt. MEDCONTACT® kann in einem solchen Fall den größeren Aufwand berechnen.
Die Übersetzungen werden im Fließtext geliefert; MEDCONTACT® übernimmt ein vorliegendes Layout nur insoweit, als es in Word konvertier- und bearbeitbar ist, bzw. im einschlägigen CAT Tool bearbeitbar ist.
Clinical Evaluation Plan / Clinical Evaluation Report:
Der Auftraggeber (AG) übermittelt bereits vorhandene Dokumente –Technische Dokumentation -Risikomanagementakte – Periodic Safety Report (PUR) – Gebrauchsanweisung – Marketingunterlagen – sowie weitere für die Erstellung des Berichts notwendigen Dokumente.
Der Auftraggeber hat alle zu dem Medizinprodukt und dessen medizinischer Peripherie für die Erstellung des Berichts relevanten Informationen zu übermitteln. MEDCONTACT® kann soweit nötig fachspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern. Der Auftraggeber hat während der Dauer des Auftrages einen Ansprechpartner für fachliche und sachliche Rückfragen zu nennen.
Die Berichte werden als Word- und pdf-Dokument geliefert. Sofern der Auftraggeber spezifische Vorlagen vorgibt, werden diese von MEDCONTACT®, soweit umsetzbar, übernommen.
Content Writing
Der Auftraggeber (AG) hat zu dem Fachthema und für die Texterstellung relevante, bereits vorliegende Texte, Dokumente und Sachinformationen zu übermitteln. MEDCONTACT® kann soweit nötig weiteres fachspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern. Der Auftraggeber hat während der Dauer des Auftrages einen Ansprechpartner für fachliche und sachliche Rückfragen zu nennen.
Die Berichte werden als Word- und pdf-Dokument geliefert. Sofern der Auftraggeber spezifische Vorlagen vorgibt, werden diese von MEDCONTACT®, soweit umsetzbar, übernommen
Angebote, Auftragsbestätigungen
Angebote erfolgen auf Basis der Wortzahl des Ausgangstextes (Übersetzungen) oder auf der Basis einer vereinbarten Pauschale. Die Angabe der Wortzahl kann aus technischen Gründen unter Umständen vom tatsächlichen Inhalt abweichen und muss als annähernd betrachtet werden. Die vereinbarten Honorare und Preise verstehen sich in EUR netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Kosten ggf. von Verpackung, Versand, Transportversicherung und sonstigen Gebühren werden gesondert berechnet.
Angebote auf der Basis eines Stundensatzes sind Schätzungen und können von dem tatsächlich benötigten Zeitaufwand abweichen. Der tatsächliche Zeitaufwand wird in Rechnung gestellt.
Änderungen des Auftragsumfanges-Änderung der Wortzahl, Ergänzungen, Terminologieanpassungen, Formatsänderungen, Terminänderungen u.ä. während des laufenden Auftrages berechtigen MEDCONTACT®, gesondert in Rechnung zu stellen oder einen Änderungsauftrag auszustellen.
Bei Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag, werden die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
Im Angebot genannte Lieferzeiten und Preise basieren auf sofortiger Auftragserteilung, sofern nicht anderweitig ausgewiesen sowie auf dem Vorliegen der für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen in leserlicher, verständlicher und bearbeitbarer Form.
Bei Erstaufträgen behält sich MEDCONTACT® vor, die Auftragsbearbeitung von einer Vorauszahlung i.H.v. 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages abhängig zu machen.
Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht direkt mit Unterlieferanten der MEDCONTACT® in Kontakt zu treten, es sei denn, es besteht hierfür eine ausdrückliche Vereinbarung und Einwilligung seitens MEDCONTACT®. Bei Nennung des Unterlieferanten ist es dem Auftraggeber untersagt, mit dem Unterlieferanten eigene Dienstleisterverträge abzuschließen. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und MEDCONTACT® sowie nachwirkend für 3 Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehungen.
Auftragsausführung
Übersetzungen werden nach den berufsüblichen Sorgfaltskriterien ausgeübt und gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO 17100.
Zur Ausführung der Übersetzungen bedient sich MEDCONTACT® z.T. entsprechender externer Fachkräfte und auch vertraglich gebundener Unterlieferanten (z. B. Übersetzer, Lektoren, Werbetexter etc.).
Korrekturprozesse
MEDCONTACT® führt standardmäßig umfangreiche fachliche Korrekturprozesse durch. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für diese Korrekturprozesse wie erforderlich zur Verfügung zu stehen. Gemeinsam mit dem Auftraggeber durchgeführte Korrekturen werden zur besseren Sichtbarkeit im Änderungsmenü durchgeführt.
Nachbesserungen
Der Auftraggeber wird MEDCONTACT® im Falle von eventuellen Fehlern oder Mängeln in jedem Fall die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Nachbesserungen, sofern in der Verantwortung von MEDCONTACT® und im Rahmen des Auftrags, erfolgen kostenlos.
Im Falle des Klinischen Evaluation Report wird MEDCONTACT® eventuelle Beanstandungen durch die Benannten Stellen kostenlos nachbessern, sofern diese in der Verantwortung von MEDCONTACT® liegen. MEDCONTACT® wird bis zur abgeschlossenen Prüfung durch die Benannte Stelle dem AG für Nacharbeiten zur Verfügung stehen.
Lieferung
Sofern mit dem AG keine andere Übermittlungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen, Berichte und Texte von MEDCONTACT® als Anhang per E-Mail an die bei Auftragserteilung angegebene Adresse in unverschlüsselter Form versandt.
Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Große Dateien, die nicht über ZIP oder normalen E-Mail Verkehr übersandt werden können, werden nach vorheriger Rücksprache per We Transfer versandt. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, ist dies bei Auftragserteilung kenntlich zu machen.
Bei anderen Versendungsformen geht die Gefahr auf den AG über, sobald MEDCONTACT® die Dokumente an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen übergeben hat.
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher für die Durchführung des Auftrages
erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des AG gemäß „Mitwirkungspflicht“ und „Korrekturprozesse“.
Sofern keine Lieferfrist vereinbart wird, wird MEDCONTACT® die Dienstleistungen in angemessener Lieferzeit nach Auftragsbestätigung erbringen.
Sollte MEDCONTACT® aus einem von ihr zu vertretenden Grund eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber der MEDCONTACT® eine angemessene Nachfrist gemäß Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Dienstleistungen zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Lieferungserschwernisse, die bei MEDCONTACT® oder bei seinen Erfüllungsgehilfen eintreten, sei es in Folge von höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Unruhen, Feuer, Verkehrs-, Energie-, Übermittlungs- oder ähnlicher Störungen, unterbrechen den Lauf der Lieferzeiten und -fristen. Die Unterbrechung endet mit der Beseitigung bzw. dem Ende der betreffenden Störung. MEDCONTACT® verpflichtet sich, den AG unverzüglich über Beginn, Grund, voraussichtliche
Dauer und Ende der Unterbrechung zu informieren.
Die erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur ihrer vollständigen Bezahlung durch den AG Eigentum von MEDCONTACT® (Urheberrecht). Nach Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ist der AG jedoch uneingeschränkt berechtigt, die Dienstleistungen zu nutzen.
Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen auf.
Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung
Übersetzungen: Die ausgelieferten Übersetzungen sind vom AG unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel hat der AG innerhalb einer Ausschlussfrist von vierzehn Kalendertagen nach Empfang MEDCONTACT® schriftlich anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt die Übersetzung als mangelfrei abgenommen.
Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen beruhen oder auf fehlerhafte oder falsche AG-Terminologie, AG Translation
Memory und AG-Projektvorgaben zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von MEDCONTACT®. Die Gewährleistungsansprüche des AG beschränken sich auf Nacherfüllung.
Übersetzungen/Content Writing: Der Auftraggeber hat MEDCONTACT® eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist MEDCONTACT® berechtigt, auf Basis der vom AG wiederum genau bezeichneten Mängel die Dienstleistung ein zweites Mal nachzubessern. Nach Fehlschlagen der zweiten Nacherfüllung kann der AG nach Absprache und Zusage durch MEDCONTACT® die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer vollständigen Rückgängigmachung des Vertrages fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung oder Text an MEDCONTACT® zurück. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Urheberrecht, Ansprüche Dritter
Wird MEDCONTACT® aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) oder sonstigen Schutzrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, MEDCONTACT® in vollem Umfang hiervon freizustellen. Sofern der MEDCONTACT® durch die Erstellung der Übersetzung Urheberrechte oder andere Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich bei der MEDCONTACT®, soweit sie nicht vertraglich an den Auftraggeber übertragen werden. Gleiches gilt für die im Verlauf der Übersetzungsarbeit entstandenen Terminologie-Datenbanken und die sogenannten Translation Memories.
Haftung
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber MEDCONTACT® sind ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung der MEDCONTACT® a) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, b) für die wenigstens fahrlässige Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, c) für die Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder d) für die wenigstens fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch MEDCONTACT®. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung von MEDCONTACT® -Mitarbeitern und seinen Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt.
Die Haftungssumme ist, gleich auf welchem Rechtsgrund die Haftung beruht, auf
den Netto-Auftragswert (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Beschränkungen unberührt.
MEDCONTACT® haftet nicht für eintretende Störungen in den Kommunikationsmedien oder Übermittlung von Informationen, durch höhere Gewalt oder Naturereignisse; MEDCONTACT® haftet nicht für Schäden durch Computerviren soweit diese nicht von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
MEDCONTACT® haftet ferner nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung des Auftraggebers entstehen. Ferner haftet MEDCONTACT® nicht für Leistungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt, insbesondere unvorhersehbare Streiks/Betriebsstörungen oder nicht vermeidbare Software-, Netzwerk- oder Serverfehler verursacht wird.
Werden von MEDCONTACT® gelieferte Übersetzungen oder Texte als Druckvorlage verwendet oder in sonstiger Weise veröffentlicht, so muss zwingend die Überprüfung der Druckvorlage beauftragt werden.
Geheimhaltung
MEDCONTACT® verpflichtet sich und seine externen Erfüllungsgehilfen sowie die Unterlieferanten zur Geheimhaltung aller Informationen (Texte, Dokumente, Daten) des AG, von denen MEDCONTACT® im Rahmen der Dienstleistungstätigkeit Kenntnis erlangt. Zur Erfüllung der Dienstleistung ist MEDCONTACT® berechtigt, diese Informationen an Erfüllungsgehilfen, u. a. auch an vertraglich gebundene Unterlieferanten weiterzugeben. Die Verpflichtung von MEDCONTACT® zur Geheimhaltung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages oder wenn ein Auftrag nicht zustande kommt.
Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die
Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten wird aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten kein absoluter Geheimnisschutz gewährt. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der AG verpflichtet, diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Auf diese AGB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen AGB oder im Zusammenhang mit diesen ist München.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Stand vom 1.07.2025 auf unbestimmte Zeit.
Medcontact steht für Expertise in Medizinprodukten + Sprachkompetenz + vertriebliche
Kundenorientierung (Ärzte/Zahnärzte/Patienten).
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